Sie haben akute Beschwerden oder sich beim Sport verletzt? In solchen Fällen bemühen wir uns, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin zu ermöglichen – damit Sie schnell wieder beschwerdefrei sind.
Die SOS-Notfallbehandlung ist eine Selbstzahlerleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Zusatzversicherung übernommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Terminabsagen ausschließlich telefonisch und mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen müssen. Kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine können wir leider nicht anderweitig vergeben und müssen Ihnen daher in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Verbindlichkeit ist uns wichtig – für Ihre Therapieziele und unsere Planungssicherheit. Vielen Dank für Ihr Verständnis!